Was waren die Generalstände?

(frz. Etats Généraux)

 

Sie war die Versammlung von Vertretern der drei Stände, des Adels, der Geistlichkeit sowie der städtischen Körperschaften (Bürgertum) im französischen Königsreich und wurden 1302 erstmals berufen. Sie hatten das alleinige Recht der Bewilligung allgemeiner Steuern. Sie wurden 1614 durch das absolutistische Königstum völlig ausgeschaltet. Ihre Wiederberufung 1789 führte zur Frazösischen Revolution. Am 17.6.1789 erklärten sich die 600 Deputierten des Dritten Standes (des Bürgertums) zur verfassungsgebenden Nationalversammlung (Constituante) und schafften die Privilegien des Adels und des Klerus ab. Am 26.8.1789 erfolgte die »Erklärung der Menschenrechte« durch die Nationalversammlung.
Somit ist deutlich, daß die Einberufung der Generalstände der Beginn einer weitreichenden politischen Umorientierung war. Dies in einer politischen und ökonomischen Krisensituation, die neue Wege verlangte. Insofern ist die Einberufung von Generalständen im Jahr 2000 die Antwort auf die gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Krisenmomente der neoliberalen Epoche. Die Definition der aktuellen Generalstände auf die ausgegrenzten und kritischen Potentiale unserer Gesellschaften ist folgerichtig, weil nur diese Sektoren die Kraft und den Willen zur Veränderung besitzen. Deshalb unterstützen die »Europäischen Märsche« die Initiative der CHARTA 2000.

Paul Stern


Seit dem Hoch- und Spätmittelalter die Versammlung des Adelsstands; später die gemeinsame Versammlung aller drei Stände (Klerus, Adel, und der große Rest ­ die wirtschaftliche aktive Bevölkerung ­ genannt: der Dritte Stand). Im Verständnis der Bevölkerung waren sie »die Verkörperung der Nation« (Voltaire). Im Zuge der Herausbildung einer absoluten Monarchie gegen den Widerstand des Adels schliefen die Generalstände ein; 1614 wurden sie von Heinrich IV. zum letzten Mal einberufen, Danach traten sie nur noch einmal zusammen ­ am 5.Mai 1789, wenige Monate vor Ausbruch der Revolution. Vor dem Hintergrund der akuten Finanzkrise der Monarchie und der allgemeinen Krise des Feudalsystems setzte der Adel ihre Einberufung durch den König durch. Die Generalstände allein hätten die notwendige Gewalt, gegen den Despotismus der Minister anzukämpfen und der Veruntreuung der Finanzen ein Ende zu setzen.
Die Versammlung wurde jedoch sogleich vom Bürgertum, das ausschließlich den Dritten Stand vertrat, wieder gesprengt, weil es eine Abstimmung nach Köpfen und nicht ­ wie bis 1614 üblich ­ nach Ständen verlangte. Da eine Übereinkunft mit den beiden anderen Ständen darüber nicht zu erzielen war, lud der Dritte Stand zu einer nicht mehr nach Ständen getrennten Wahlprüfung ein; viele Mitglieder des Klerus und auch einige Adelige leisteten dem Folge. Die neue, nicht mehr ständische, Versammlung, die 96% aller Wählenden repräsentierte, erklärte sich zur Nationalversammlung und sprach sich das Recht zu, Steuern zu genehmigen und eine Verfassung zu erlassen.
Aus den Generalständen war eine neue Vertretung der Nation hervorgegangen, die sich auf den durch Arbeit erschaffenen Reichtum gründete.

Angela Klein

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