Soziale Rechte

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und zufriedenstellende Arbeitsbedingungen und auf Schutz gegen Erwerbslosigkeit.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf kostenlose öffentliche Arbeitsvermittlung.
  • Jede/r abhängig Beschäftigte hat ein Recht auf Schutz gegen ungerechtfertigte und missbrauchliche Kündigung.
  • Jede/r abhängig Beschäftigte hat ein Recht auf Schutz gegen die Nötigung zu Arbeitsverträgen über prekäre Beschäftigung, Teilzeitarbedit, befristete Beschäftigung und Leiharbeit.
  • Jede/r abhängig Beschäftigte hat das Recht auf Arbeitsbedingungen, die seine Gesundheit, Sicherheit und Würde am Arbeitsplatz achten.
  • Kinderarbeit ist verboten.
  • Jede/r abhängig Beschäftigte hat das Recht auf eine angemessene Entlohnung, garantiert durch Tarifverträge oder Gesetze.
  • Jede/r abhängig Beschäftigte hat das Recht auf eine Begrenzung der Dauer der Arbeit und auf tägliche wie wöchentliche Ruhezeiten, ebensowie auf einen bezahlten Jahresurlaub.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung und auf wirksamen sozialen Schutz im Falle von Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfällen, Abhängigkeit oder Alter, und Erwerbslosigkeit. In diesen Fällen hat jede/r abhängig Beschäftigte das Recht auf Leistungen (Versicherungsleistungen oder Steuerleistungen), die sie/ihn gegen eine Minderung ihres/seines Lebensniveaus infolge eines Verlustes ihres/seines Lohns oder Gehalts schützen.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf ein individuelles Mindesteinkommen, das ihm erlaubt, in Würde zu leben, das europaweit festgelegt und definiert ist als Anteil am Reichtum (BIP), der in dem Mitgliedstaat geschaffen wird, in dem er lebt.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf eine ordentliche und angemessene Wohnung.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu öffentlichen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in allen Bereichen, die zur Lebensqualität beitragen; auf nachhaltige Entwicklung, und allgemein auf die Garantie seiner Grundrechte. Die öffentlichen Dienste gründen sich auf den Grundsatz der Zugänglichkeit, Universalität, Beständigkeit, demokratischen Kontrolle, Transparenz. Jeder Mensch hat ein Recht auf qualitativ hochstehende Leistungen im Bereich der Bildung, Kultur, des Transports und der Kommunikation; ein Recht auf Grundversorgung mit Strom, Wasser, Heizung und auf Kinderbetreuung.
  • Die Union garantiert die sozialen Rechte auf ihrem Territorium entsprechend ihrem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und damit Fortschritte in ihrer gleichmäßigen Verteilung zu machen. Jedes soziale Recht, das in einem Mitgliedstaat de jure oder de facto besteht, muss geschützt werden.

Frank Slegers, Juni 2003
Brüssel

Fuss

 

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