Die Arbeitsgruppe (Nadja, Christiane und Angela) ist zu dem Schluss gekommen, dass unsere alte Forderung nur noch für Westeuropa einen SInn macht, für Südeuropa nicht mehr und für Osteuropa gar nicht.
Nun müssen wir versuchen, unsere Forderung den Verhältnissen anzupassen.
Dazu wird es auf der nächsten Koordination im November eine weitere Diskussionsrunde geben.
Die bisherige Arbeitsgruppe wird die Argumente, die bisher für oder gegen die eine oder andere Variante gefallen sind, zusammenstellen.
Anbei die Übersicht zum Löhnen/Gehältern und Einkommen in der EU; die wir zur vergangenen Koordination in Charleroi zusammengetragen haben. Die Zahlen sind mehrheitlich aus dem Jahr 2012. Sie kommen alle von Eurostat.
Verglichen wird:
- der Durchschnittslohn – der mittlere Lohn – der gesetzliche Mindestlohn (jeweils pro Jahr und pro Monat, beim ges. Mindestlohn auch pro Stunde) sowie:
- das mittlere Einkommen – die 60% vom mittleren Einkommen (das ist die Armutsgrenze nach EU-Definition) – die 50% vom Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (unsere alte Forderung)
→ EuKo_2014-06-16_Gesetzliche_Mindestloehne