Pressemitteilung vom 04.12.00

Die »Europäische Versammlung der Erwerbslosen und der ungeschützt Beschäftigten« fordert von den Staats-und Regierunschefs, die sich am 7. und 8. Dezember in Nizza versammeln, dass sie die Grundrechts-Charta nicht in den EU-Vertrag aufnehmen, solange u.a. die sozialen Rechte in ihr nicht garantiert werden: vor allem das Recht auf Arbeit, auf Arbeitslosengeld, auf ein Mindesteinkommen, auf Rente und Wohnung, sowie auf die Gleichstellung der Frauen.

Ohne diese Rechte birgt die Charta die Gefahr, zum Instrument sozialer Regression zu werden. Denn sie eröffnet die Perspektive einer erweiterten EU, welche die Erungenschaften, die wir in den letzten Jahrzehnten erkämpft haben, in Frage stellt. Das ist Diebstahl. Deshalb müssen wir unsere Rechte behaupten, und eine gerechtete Verteilung des Reichtums fordern, und zwar vor der EU-Erweiterung, im Interesse aller Einwohner-Innen der 15 EU-Ländern und der 12 anderen Länder, die der EU beitreten wollen.

Gleichzeitig fordert die »Versammlung der Erwerbslosen und ungeschützt Beschäftigten«, dass sie in den Dialog über die Charta, der neu zu eröffnen ist, einbezogen wird.

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