Kommt zum 29. Aktionstag gegen Arbeitslosigkeit!Donnerstag, den 8. Juni 2000, 10.00 Uhr
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Übersicht/Archiv Die Entwicklung der Euromärsche |
Zum Beispiel: Stand vorher in der AZO, dass die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten darf, so steht jetzt im Arbeitszeitgesetz, dass eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich ist, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. (Per Tarifvertrag soll noch Schlimmeres möglich sein!) Da als Werktage Montag bis Samstag zählen, ist nach Gesetz eine 60-Stunden-Woche möglich. Dazu kommt: Eine Begrenzung von Mehrarbeit gibt es nicht mehr. Vorher war die Möglichkeit zu Mehrarbeit auf 30 Tage im Jahr bis zu 2 Stunden über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beschränkt.
Wenn keine besseren Tarif- oder Arbeitsverträge gelten, gilt das Gesetz.
Was bringt die 35-Stunden-Woche per Gesetz und eine Begrenzung von Mehrarbeit? Bei 33 Millionen Beschäftigten mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 38,5-Stunden-Woche bringt eine Arbeitszeitverkürzung auf 35-Stunden-Woche:
1999 wurden ca. 4,2 Milliarden Überstunden geleistet, davon
Allein von den 1,8 Milliarden Überstunden könnten nach dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) 1 Million Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden.
Gesetzliche Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich! Soweit die bayrische Postgewerkschaftsjugend. Selbstverständlich unterstützen wir ihre Unterschriften-Aktion.Am Montag, den 19. Juni, 15.00 Uhr treffen wir uns wieder in der Arbeitsloseninitiative in der Flurstr. 45, um den nächsten Aktionstag am 6. Juli vorzubereiten. Interessierte sind herzlich eingeladen!
Düsseldorfer Aktionsbündnis gegen Armut und Erwerbslosigkeit
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