Wir haben einige Punkte gemacht, aber die Schlacht nicht gewonnen

Ein hartnäckiger Kampf bleibt nötig, um die sozialen Rechte zu garantieren und ein gesichertes individuelles Mindesteinkommen, wie wir es nach Maßgabe des in jedem Land erwirtschafteten Reichtums definiert haben, als anerkannte unterste Einkommensgrenze durchzusetzen.

  1. Kein Verfahren ist vorgesehen, um die Charta, die Präambel einer europäischen Verfassung werden soll, inhaltlich zu verbessern.
     
  2. Der Unterschied zwischen der sozialen Agenda, die der Rat der Staats- und Regierungschefs angenommen, und derjenigen, die die EU-Kommissionvorgelegt hatte, deutet darauf hin, daß es darum noch heftige innerinstitutionelle Auseinandersetzungen geben wird. Der EU-Kommission hat allein das Initiativrecht. Nichts garantiert uns, daß sie nicht eine neue Initiative ergreift, um einen »gesicherten Mindestbedarf« zu definieren. Tut sie das, kann man sicher sein, daß es das gesicherte Elend sein wird. Der Hinweis auf die Empfehlung von 1992 erinnert uns daran, daß 1992 die Periode war, in der die Bevölkerungen zu den Verträgen von Maastricht befragt wurden. Kaum war die Wirtschafts- und Währungsunion in Sack und Tüten, geriet die Empfehlung von 1992 in Vergessenheit..., um im Jahr 2000 wieder aus dem Hut gezaubert zu werden ... zu einem Zeitpunkt, wo es wieder darum geht, die öffentliche Meinung zu beruhigen.
    Außerdem läuft selbst eine fortschrittliche soziale Direktive Gefahr, per Veto blockiert zu werden - denn die qualifizierte Mehrheit wurde ja nicht auf Fragen der sozialen Sicherheit ausgedehnt. Es war Schweden, das verlangt hat, in sozialen Fragen die Einstimmigkeit beizubehalten, damit es sein Rentensystem aufrechterhalten kann. Das zeigt, wie wenig Vertrauen Staaten, die auf ihr soziales Sicherungssystem Wert legen, in die Fähigkeit der EU-Kommission haben, Ziele zu definieren, die eine »Konvergenz im Fortschritt« bedeuten.

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Die Entwicklung der Euromärsche

  1. In den Artikel 137 wurde ein Passus aufgenommen, der lautet: »Modernisierung der sozialen Schutzsysteme«. Bezieht man das auf die Verlautbarungen der EU-Kommission, die denselben Titel tragen, stellt man fest, daß es hier um die Renten, das Arbeitslosengeld und die Sozialhilfe geht.
     
  2. Der Europäische Rat hat in Nizza auch Beschäftigungsleitlinien für 2001 angenommen. Hier hat sich nichts geändert. Wie jedes Jahr seit 1997 geht es um Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die Erwerbslosen zu mehr Arbeit anzutreiben, indem die Kontrollen über sie verschärft und die Möglichkeiten, sie widrigenfalls aus dem Leistungsbezug auszuschließen, erweitert werden. Die Unternehmer hingegen werden nicht angehalten, sie korrekt zu bezahlen und so der prekären Beschäftigung entgegenzuarbeiten.
     
  3. Hinter dem Schacher um die Zahl der EU-Kommissare und dem Gewichtung der Stimmen im Rat konnten die Staats- und Regierungschefs nicht verbergen, worum es bei dem Vertrag von Nizza wirklich ging. Ihre Irritation war ein Eingeständnis, daß sie die Zügel ihrer Staaten nicht mehr in der Hand halten. Sie haben eine Teufelsmaschine gebaut, die sie vernichten kann. »Die geht ihren Gang«, sagt man von der europäischen Integration. Aber wer gibt die Richtung an? Wohin geht die Reise? Wir haben heute auf diese Fragen keine Antworten. In Nizza ging es vor allem darum, einen Vertrag durchzubringen, und sei er noch so schlecht, der die Osterweiterung ermöglicht, und zwar vor 2003. Aber warum, wie und für wen genau? Es ist höchste Zeit, daß wir uns als BürgerInnen der EU diesen Fragen stellen.
     
Fuss

 

 

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