Generalstände fur ein anderes Europa

Im Rahmen des Griechischen Sozialforums haben sich die Organisationen und Netzwerke, die am Seminar »Demokratie und soziale Rechte in Europa« (Thessaloniki, 18.-19.Juni 2003) teilgenommen haben, auf das nachstehende Kommuniqué sowie auf weitere Schritte in Richtung auf die Durchführung von »Generalständen für ein anderes Europa«. Sie verbinden sich mit den Etappen: Genua, Juli 2003 (anläßlich des europäischen Vorbereitungstreffens für das 2.ESF), Brüssel am 26.September, Paris-St.Denis vom 12.-15.November und Rom im Dezember.

Diese Organisationen und Netzwerke üben eine radikale Kritik der vom Europäischen Konvent vorgeschlagenen Verfassung, denn sie gründet sich nicht auf die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger, also auf die Volkssouveränität, die allein die Legitimation hat, über die universellen jedes Menschen zu befinden und die Grenzen zwischen der legislativen und der exekutiven Macht zu ziehen. Die Demokratie aber ist die sicherste Grundlage des Rechtsstaats.

Diese »Verfassung« wird von oben gewährt oder auch oktroyiert. Die Staaten sind die »Herren des Vertrags«, die gesetzgebende Gewalt liegt nicht in den Händen der Abgeordneten, sondern beim Ministerrat.

Wir wollen ein »Europa von unten«, ein Europa der Bürgerinnen und Bürger, die universelle Rechte geniessen und an den politischen Entscheidungen teilhaben; ein demokratisches Europa, das sich insbesondere auf den Frieden, auf die sozialen Rechte, die Gleichheit und die Bürgerschaftlichkeit stützt.

Homepage

Bundeskoordination

Übersicht/Archiv

Chronologie

 

 

 

2000:

  • Der Friede erscheint nicht als Wert (Art. I-2), nur als Ziel (Art. I-3) der Europäischen Union; er ist somit in die Sphäre der politischen Entscheidungen gerückt. Für uns ist der Friede aber ein fundamentaler Wert, im Gegensatz zum endlosen und permanenten Krieg, der die neoliberale Globalisierung charakterisiert. Europa muss den Krieg als Mittel, Konflikte zwischen Staaten zu lösen, zurückweisen und muss selbst ein Träger von Frieden und Gerechtigkeit für die Völker Europas und der Welt sein.
  • Die Verfassung spricht von der Gleichheit zwischen Männern und Frauen. Wir wollen eine Gesellschaft aufbauen, die sich auf die Gleichheit des Unterschieds gründet, eine Gesellschaft, in der Frauen die Besonderheiten ihres Geschlechts entwickeln können. Heute führt die neoliberale Globalisierung zur Feminisierung der Armut, verschärft die Unterdrückung der Frauen innerhalb und außerhalb der Familie durch den Abbau der öffentlichen Dienstleistungen. Die gesellschaftliche Ungerechtigkeit ist Quelle von Ungleichheit: Jede und jeder muss nach ihrer/seiner Façon leben können.
  • Die Integration der Grundrechtecharta in die Verfassung löst nicht das Problem der sozialen Rechte. Im Gegenteil: Rechte und Grundsätze werden unterschieden und es wird unterstrichen, dass die sozialen Rechte nicht in der Zuständigkeit der europäischen Institutionen liegen (Art. II-51-54). Wir alle wissen, dass soziale Rechte das Recht auf soziale Leistungen implizieren, die in die Zuständigkeit der öffentlichen Institutionen fallen müssen, damit sie verwirklicht werden können. Privateigentum und Unternehmertum werden garantiert, das Recht auf Arbeit hingegen nicht. In Anbetracht der Ausdehnung von »Armut trotz Arbeit« kann nur die Forderung nach einem Einkommen, das ein Leben in Würde ermöglicht, Existenzsicherheit und Freiheit für alle ermöglichen - jenseits der Erpressung durch Unternehmer mit erhöhter Arbeitsflexibilität und »Beschäftigungsfähigkeit«. Schließlich sind wir gegen die Privatisierung der öffentlichen Dienste wie Gesundheit, Bildung, Alterssicherung. Ihre Verwandlung in Waren um des Profits willen ginge einher mit ihrer Abschaffung.
  • Die Verfassung sieht keine »europäische Staatsbürgerschaft« als solche vor, nur eine, die sich auf die Zugehörigkeit zu einem Mitgliedstaat stützt. Gleichzeitig folgen die Migraitonspolitiken in erster Linie sicherheitspolitischen Kriterien (Grenzkontrollen, Jagd nach »Illegalen« usw.). Europa verschließt sich wie eine Festung gegen die Völker des Südens. Die europäische Bürgerschaft muss ihre Vernakerung im Nationalstaat aufgeben. Wir wollen eine Gesellschaft, die für alle Menschen offen ist, die in Europa leben wollen. Deshalb kämpfen wir für eine Universalbürgerschaft, die gebunden ist an die Residenz (den Lebensmittelpunkt): Wer in der EU lebt und Bürgerin/Bürger der Union werden will, muss dies können. Das ist die Grundlage einer Gesellschaft, in der jeder Mensch seinen Wert als Mensch hat, in seiner universalen Dimension, und rassische, nationale und soziale Unterschiede beseitigt sind.

Entwurf: Franco Russo

Fuss

 

 

Seitenanfang

Homepage

Bundeskoordination

 

E-Mail Webmasterin