Jean-Guy Dufour
(Quelle: « La déglingue de la protection sociale
du chômage dans l’UE », Marie-Paule Connan. Daten: Missoc [Système d’information mutuelle sur la protection
sociale] und Gesellschaft für
Versicherungswissenschaft und Gestaltung, 2003.
Deutschland: Sozialhilfe
Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) garantiert ein Mindesteinkommen (Sozialhilfe), deren genaue Höhe von den Ländern festgelegt wird. Sie wird ohne Altersbeschränkung und für unbegrenzte Zeit gewährt, solange die Person keine andere Einkommensquelle hat finden können. Die Kosten für Miete und Gesundheit werden vollständig übernommen. Die Sozialhilfe wird um 25% gesenkt, wenn die Person eine angemessene Erwerbsarbeit ausschlägt. Dieser Druck steigt mit den neuen Hartzgesetzen erheblich.
Größenordnung der monatlich ausgezahlten Sozialhilfe:
332 Euro Regelsatz für eine alleinstehende Person (plus 301 Euro Miete und Heizung);
660 Euro Regelsatz für ein Paar ohne Kinder (plus 395 Euro Miete und Heizung);
634 Euro Regelsatz für Alleinstehende mit einem Kind (plus 462 Euro Miete und Heizung);
824 Euro Regelsatz für Paar mit einem Kind (plus 462 Euro Miete und Heizung);
892 Euro Regelsatz für Alleinstehende mit zwei Kindern (plus 462 Euro Miete und Heizung);
1047 Euro Regelsatz für Paar mit zwei Kindern (plus 511 Euro Miete und Heizung).
Belgien: Minimex
Das Minimex wird Personen gezahlt, die über 18 und ohne anderweitige Einkommen ist. Es ist im ganzen Land gleich hoch.
Größenordnung:
572 Euro für Alleinstehende;
763 Euro für ein Paar ohne Kinder;
381 Euro für jede zusätzlich unterhaltspflichtige Person.
Dänemark: SocialBistand
Der SocialBistand wird durch nationales Gesetz geregelt. Er wird Personen über 18 Jahre gewährt, die keine Einkommensquelle haben. Er kann um 30% gesenkt werden, wenn angenommen wird, dass die Person ohne Grund eine Erwerbsarbeit verweigert. Die Krankheitskosten werden übernommen und es gibt zusätzlich Wohngeld.
Größenordnung:
686 Euro für Alleinstehende unter 25 Jahren;
1025 Euro für Alleinstehende darüber;
2129 Euro für ein Paar ohne Kind;
3028 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Estland:
Die Sozialhilfe wird von den Kommunen verwaltet, vom Staat kontrolliert und aus dem zentralen Haushalt bezahlt, teilweise auch aus Gemeindehaushalten.
Finnland: Toimeentulotuki
Das Toimeentulotuki wird durch nationales Gesetz festgelegt. Es wird an Personen über 18 Jahre gezahlt, solange wie diese ihre Lage nicht hat verbessern können. Wohngeld kann hinzukommen. Die Höhe unterscheidet sich in zwei Regionen.
Größenordnung:
354 oder 370 Euro für Alleinstehende;
600 oder 630 Euro für ein Paar ohne Kind;
850 oder 890 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Frankreich: Revenu Minimum d'Insertion (RMI)
Das RMI wird durch ein nationales Gesetz festgelegt und von den Départements verwaltet. Es muss begleitet sein von Eingliederungsmaßnahmen, die immer mehr als Maßnahmen des "Fördern und Fordern" verstanden werden. Es stellt sicher, dass die unten angegebenen Einkommensniveaus erreicht werden. Es wird nur an Personen über 25 Jahre ausgezahlt, es sei denn, sie hätten Kinder zu unterhalten, und nur an Personen, die sich seit mindestens drei Jahren legal im Land aufhalten. Die Krankenkosten werden übernommen, Wohngeld kann zusätzlich gezahlt werden.
Größenordnung:
418 Euro für Alleinstehende;
627 Euro für ein Paar ohne Kind;
877 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Griechenland:
In Griechenland gibt es keine Mindestsicherung bei Einkommenslosigkeit.
Irland: Supplementary Welfare Allowance
Die Supplementary Welfare Allowance wird durch ein nationales Gesetz festgelegt. Sie wird Personen über 18 Jahren, die nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, für unbegrenzte Dauer gezahlt. Es gibt Anreize zur Rückkehr in die Erwerbsarbeit oder ins Studium. Wohngeld kann gewährt werden.
Größenordnung:
515 Euro für Alleinstehende:
856 Euro für ein Paar ohne Kind;
1237 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Italien: Minimo Vitale
Das Minimo Vitale wird durch regionale Gesetze geregelt. Die Höhe wird örtlich je nach individueller Situation festgelegt. Die Krankheitskosten werden für die Leistungsbezieher übernommen. In einigen Regionen gibt es in begrenztem Umfang Wohngeld.
Größenordnung:
zwischen 232 und 372 Euro für Alleinstehende.
Lettland:
Sozialhilfe wird aus dem Staatshaushalt und aus den Gemeindehaushalten gezahlt.
Litauen:
1995 wurde ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen für einkommensschwache Familien eingerichtet. Es handelt sich um eine Pauschale, deren Höhe regelmäßig von der Regierung neu festgesetzt wird.
Luxemburg: RMI
Das Revenu Minimum Garanti wird durch nationales Gesetz geregelt. Es wird an Personen über 25 Jahre unbegrenzt ausgezahlt. Wohngeld kann hinzukommen. Für die Übernahme der Gesundheitsversorgung ist die gesetzliche Krankenversicherung obligatorisch.
Größenordnung:
919 Euro für Alleinstehende;
1378 Euro für ein Paar ohne Kind;
2004 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Niederlande: Algemene Bijstand
Der Algemene Bijstand wird durch ein nationales Gesetz geregelt und berechnet sich nach dem Netto-Mindestlohn (100% für ein Paar, 50% für Alleinstehende).
Die örtlichen Ämter können zusätzlichen Beihilfen bis zu 209 Euro gewähren. Es wird an Personen über 18 Jahre unbegrenzt ausgezahlt, doch für Personen unter 23 Jahre in reduzierter Höhe. Die Leistung kann gekürzt oder suspendiert werden, wenn Erwerbsarbeit verweigert wird.
Größenordnung:
523 Euro für Alleinstehende;
1041 Euro für ein Paar mit oder ohne Kinder.
Österreich: Sozialhilfe
Die Sozialhilfe wird durch regionale Gesetze geregelt und variiert erheblich von einem Bundesland zum anderen (zwischen 382 und 496 Euro). Die Bedingungen sind ähnlich wie in Deutschland.
Größenordnung:
zwischen 382 und 496 Euro für Alleinstehende;
zwischen 549 und 719 Euro für ein Paar ohne Kind;
zwischen 979 und 1237 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Polen:
Die Sozialhilfe hängt von den Möglichkeiten und Beschlüssen der Provinzverwaltung und der Gemeinden ab.
Portugal: Rendimento Minimo Garantido
Das Rendimento Minimo Garantido wird durch ein nationales Gesetz geregelt. Seine Höhe gilt landesweit. Es wird an Personen über 18 Jahre gezahlt, es sei denn, sie hätten ein Kind zu unterhalten. Die Dauer ist unbegrenzt, solange das Einkommen unzureichend ist. Die Krankheitskosten werden übernommen. Die Auszahlung ist an Eingleiderungsmaßnahmen gebunden.
Größenordnung:
138 Euro für Alleinstehende;
277 Euro für ein Paar ohne Kind;
415 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Schweden: Socialbidrag
Der Socialbidrag wird durch nationales Gesetz geregelt. Es wird auf unbefristete Dauer ausgezahlt, ohne Altersbeschränkung. Die Kosten für Krankheit und Wohnung werden im Bedarfsfall übernommen. Es besteht die Pflicht, Erwerbsarbeit zu suchen.
Größenordnung:
338 Euro: Alleinstehende;
569 Euro: Paar ohne Kind;
987 Euro: Paar mit zwei Kindern.
Slowakei:
Ein Mindesteinkommen wird vom Staat und den Gemeinden bezahlt.
Slowenien:
Erwerbsunfähigen und RentnerInnen, die nicht über eigenes Einkommen verfügen, kann dauerhaft eine Finanzhilfe gewährt werden. Sie wird aus dem Staatshaushalt gezahlt und von den Sozialzentren der Gemeinden ausgezahlt.
Tschechische Republik:
Die Kommunen entscheiden im Einzelfall über ad-hoc-Hilfen.
Ungarn:
Die Sozialhilfe wird von der Zentralregierung und von den Gemeinden verwaltet.
Vereinigtes Königreich: Income Support
Das Income Supprt wird durch allgemeine Richtlinien geregelt und an jede Personen über 18 Jahre für unbegrenzte Zeit ausgezahlt, die als nicht erwerbsfähig erkannt wird und über kein Minimum an Einkommen verfügt. Es gibt Arbeitsanreize, ebenso Unterstützung im Krankheitsfall und Wohngeld.
Größenordnung (incl. Beiträge zur Krankenkasse und Wohngeld):
728 Euro für Alleinstehende über 25 Jahre;
1004 Euro für ein Paar ohne Kind;
1540 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
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