Europäische Märsche
gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung

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Arbeitslosenunterstützung in verschiedenen EU-Ländern

Jean-Guy Dufour

(Daten: Eurostat 1.1. 2003)

  BIP pro Kopf und Monat in Euro SPA (zu lf. Preisen) Bestehendes Mindesteinkommen pro Monat in Euro (Alleinstehende über 25 J.) Armutsgrenze (60% des mittleren Einkommens pro Monat) Forderungen der Euromärsche (50% BIP pro Kopf, in Euro, für Alleinstehende) Gesetzlicher Mindestlohn 2003
Deutschland 2 018634
+ Miete
586 1 009  
Österreich2 171382 à 496  1 085  
Belgien 2 0555845431 027 1209
Dänemark 2 306 1 065
+ Miete
7041 153  
Spanien 1 603180 à 228253802 516
Finnland2 003355 à 371
+ Miete
  1 001  
Frankreich1 938 406
+ Miete
539969 1127
Griechenland1 303 - 201652 473
Irland2 308515
+ Miete
4131 154  
Italien2 0303053071 015  
Luxemburg3 751919
+ Miete
9221 875 1369
Niederlande2 188623
+ Miete
7471 094 1249
Portugal1 429138
+ Miete
1801 215 406
Großbritannien1 936340467967 1198
Schweden1 939338 969  
Zypern1 542  771  
Estland817 32708  
Ungarn992 114496  
Lettland725 59363  
Litauen642 39321  
Malta975  487  
Polen767 102384  
Tschechische Republik1 108 70554  
Slovakien925 35462  
Slovenien1 333 176666  

Belgien:
Das Arbeitslosengeld ist gesetzlich geregelt und wird durch einen obligatorischen Beitrag der Erwerbstätigen finanziert. Es wird unbefristet gezahlt unter der Voraussetzung, dass der Empfänger in den vergangenen 18 Monaten 312 Tage, oder in den vergangenen 36 Monaten 624 Tage gearbeitet hat.
Die Höhe bestimmt sich als Prozentsatz vom vorherigen Durchschnittslohn, aber maximal 63 Euro pro Tag:
60% im ersten Jahr und 44% in den Folgejahren für Alleinstehende;
60% für einen Familienvorstand;
55% im ersten Jahr für einen Mitbewohner ohne unterhaltspflichtige Familienangehörige. Für ältere Erwerbslose gibt es besondere Bestimmungen.

Dänemark:
Das Arbeitslosengeld ist gesetzlich geregelt, aber es ist freiwillig. Leistung wird gezahlt, wenn man in den letzten drei Jahren 52 Wochen hindurch gearbeitet hat und mindestens ein Jahr lang Beiträge gezahlt hat. Gezahlt wird ein Jahr lang (6 Monate für Personen unter 25 Jahren), danach für drei Jahre, sofern man an den verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen teilnimmt.
Die Höhe liegt bei 90% des Referenzlohns, maximal aber 1624 Euro im Monat (1232 Euro für die unter 25-Jährigen). Für ältere Erwerbslose gibt es besondere Bestimmungen.

Deutschland:
Das Arbeitslosengeld ist im Sozialgesetzbuch geregelt und durch den obligatorischen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Es wird für eine Dauer gezahlt, die vom Alter und von der Beitragsdauer (Anwartschaft) abhängt, mindestens jedoch 12 Monate beitragspflichtige Beschäftigung in den letzten drei Jahren voraussetzt.
Die Arbeitslosenhilfe ist steuerfinanziert löst das Arbeitslosengeld ab, wenn der Anspruch daraus erlischt. Es beträgt 60% des letzten Nettolohns für alleinstehende Erwerbslose, 67% für Erwerbslose mit Kindern. Besondere Regelungen sind für ältere Erwerbslose getroffen. Auch die Arbeitslosenhilfe ist im SGB geregelt.

Finnland:
Das Gesetz regelt ein zweigeteiltes Versicherungssystem: Eine Grundsicherung für diejenigen, die in den letzten 24 Monaten 43 Wochen hindurch mit mindestens 18 Wochenstunden gearbeitet haben; und eine einkommensabhängige Leistung für diejenigen, die sich im gleichen Zeitraum freiwillig versichert haben. Die Beitragsdauer beträgt 500 Tage.
Die Grundsicherung beträgt etwas weniger als 23 Euro am Tag, die einkommensabhängige Leistung setzt 42% des Differenzbetrags zwischen dem letzten Tageslohn und der Grundsicherung oben drauf. Jugendliche unter 17 Jahre, die ihre Berufsausbildung nicht beendet haben, oder solche zwischen 18 und 25 Jahre, die einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung ausgeschlagen haben, sind vom Bezug ausgeschlossen. Besondere Bestimmungen gibt es für ältere Erwerbslose. Arbeitslosenhilfe bekommt, wessen Arbeitslosengeld ausgelaufen ist. Sie entspricht der Grundsicherung.

Frankreich:
Das Arbeitslosengeld wird durch Abkommen zwischen den Sozialpartnern (Unternehmerverband und Gewerkschaften) festgelegt, die im Verwaltungsrat des Unedic vertreten sind. Das Unedic entspricht der Leistungsstelle unserer Arbeitsämter. Es ist eine privatrechtliche Gesellschaft. Solche Abkommen werden jeweils für mehrere Jahre geschlossen und müssen die Grundsätze des Arbeitsgesetzbuchs beachten, d.h. von der Regierung abgesegnet werden. Die Finanzierung geschieht aus Beiträgen der Erwerbstätigen. Die Beitragsdauer variiert zwischen 7 und 42 Monaten je nach Dauer der Erwerbstätigkeit und dem Alter. Die Höhe beträgt 57,4% des Referenz-Bruttolohns.
Nach Ende der Anspruchsdauer schließt sich eine steuerfinanzierte Hilfe an, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, vor allem an das Familieneinkommen. Sie beträgt maximal 13,57 Euro pro Tag (19,47 Euro für Erwerbslose über 55 Jahre). Bislang ist diese Hilfe zeitlich nicht befristet; es gibt Bestrebungen, sie auf zwei Jahre zu begrenzen, doch haben sie sich noch nicht durchgesetzt. Die Bestimmungen für ältere Erwrebslose sind ziemlich kompliziert.

Griechenland:
Das Arbeitslosengeld ist gesetzlich festgelegt. Es wird an Erwerbslose gezahlt, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und die mindestens 125 Tage in den letzten 14 Monaten, oder 200 Tage in den letzten zwei Jahren vor der Kündigung gearbeitet haben. Die Dauer des Leistungsbezugs hängt von der Dauer der vorhergegangenen Erwerbstätigkeit ab. Die Höhe beträgt 40% des Tageslohns für die Arbeiter und 50% des Monatslohns für die Angestellten. Besondere Bestimmungen gelten für ältere Erwerbslose.

Irland:
Das System der Arbeitslosenversicherung ist gesetzlich geregelt. Es wird finanziert durch obligatorische Beiträge. Das Arbeitslosengeld wird gezahlt, wenn im Jahr vor der Kündigung 39 Wochen gearbeitet wurde, bzw. in den zwei Jahren davor 26 Wochen. Es wird maximal für 390 Tages gezahlt. Die Höhe beträgt einheitlich 475 Euro. Besondere Bestimmungen gelten für ältere Erwerbslose. Die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe löst das Arbeitslosengeld ab, wenn dieses ausgelaufen ist. Es hängt vom Gesamteinkommen ab. Es beträgt ebenfalls 475 Euro.

Italien:
Das Gesetz unterscheidet zwischen Voll-Erwerbslosigkeit und Teil-Erwerbslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird Personen gezahlt, die zwei Jahre hindurch mindestens 52 Wochenbeiträge bezahlt haben. Es wird maximal für 180 Tage gezahlt (270 Tage bei über 50Jährigen). Es beträgt 40% des Referenzlohns der letzten drei Monate vor der Kündigung, maximal aber 760 Euro bei Löhnen und Gehältern unter 1644 Euro und maximal 913 Euro bei den darüberliegenden. Teil-Erwerbslose erhalten einen Lohnzuschuss, wenn sie in bestimmten Branchen und an bestimmten Orten arbeiten und die Voraussetzungen für Voll-Erwerbslosigkeit nicht erfüllen. Für ältere Erwerbslose gibt es keine besonderen Bestimmungen.

Luxemburg:
Das Gesetz garantiert denen ein Arbeitslosengeld, die im Jahr vor der Kündigung mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Normalerweise wird es ein Jahr lang gezahlt und kann auf 182 Tage verlängert werden, wenn die Betroffenen keine Arbeit finden; bei über 50Jährigen hängt die Dauer von der Dauer ihrer Beitragszahlung ab. Die Höhe liegt bei 80% des Referenzlohns. Für ältere Erwerbslose gibt es besondere Bestimmungen.

Niederlande:
Das System ist gesetzlich geregelt. Arbeitslosengeld wird an Erwerbslose gezahlt, die in den letzen 39 Wochen weniger als 26 Wochen erwerbstätig waren. Die Dauer variiert zwischen 9 Monaten und 4 Jahren, je nachdem wie lange man vorher gearbeitet hat. Die Höhe beträgt 70% des letzten Lohns, maximal aber 159 Euro pro Tag. Für altere Erwerbslose gibt es besondere Bestimmungen.

Portugal:
Das System der Arbeitslosenversicherung ist gesetzlich geregelt und basiert auf einer obligatorischen Beitragszahlung für alle Erwerbstätigen. Es wird ergänzt durch eine Arbeitslosenhilfe für diejenigen, die kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben. Arbeitslosengeld wird an die gezahlt, die mindestens 540 Tage in den 24 Monaten vor der Kündigung erwerbstätig waren; es wird zwischen 12 und 30 Monate maximal gezahlt, je nach Alter. Es beträgt 65% des Referenzlohns. Arbeitslosenhilfe bekommen diejenigen, die in den letzten 12 Monaten 180 Tage lang erwerbstätig waren. Die Dauer entspricht den Regelungen beim Arbeitslosengeld; wenn die Arbeitslosenhilfe aber an das Arbeitslosengeld anschließt, wird die Dauer halbiert. Die Höhe der Arbeitslosenhilfe beträgt 80% vom Mindestlohn. Ältere Erwerbslose werden in die Rente geschickt, wenn ihre Leistungsbezug aufhört.

Schweden:
Das Gesetz regelt ein doppeltes System: eine gehaltsabhängige Leistung (80%) für Personen, die länger als 12 Monate in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind; eine Grundsicherung für über 20Jährige, die kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben und die mindestens 6 Monate lang mindestens 70 Stunden im Monat gearbeitet haben. Die Grundsicherung wird 300 Tage lang gezahlt und beträgt 29 Euro am Tag. Es gibt für ältere Erwerbslose keine besonderen Bestimmungen.

Spanien:
Die Arbeitslosenversicherung ist gesetzlich geregelt. Sie wird finanziert durch obligatorische Beiträge. Sie wird ausgezahlt, wenn der Leistungsbezieher mindestens 360 Tage in den letzten 6 Jahren gearbeitet hat, für eine Dauer von 4 Monaten bis zu 2 Jahren je nach Höhe der eingezahlten Beiträge. Die Höhe beträgt 70% des Referenzlohns in den ersten 182 Tagen, danach 60%. Besondere Bestimmungen gelten für ältere Erwerbslose. Nach Auslauf des Arbeitslosengelds gibt es die Arbeitslosenhilfe für eine Periode von 6 bis maximal 18 Monaten. Sie beträgt in den ersten 6 Monaten 75% des Mindestlohns.

Vereinigtes Königreich:
Das System ist gesetzlich geregelt. Das Arbeitslosengeld wird aus den für Erwerbatätige obligatorischen Beiträgen gezahlt, die Arbeitslosenhilfe aus Steuermitteln. Die Leistungen sind abhängig vom Familieneinkommen; das Arbeitslosengeld wird maximal 182 Tage lang gezahlt, die Arbeitslosenhilfe unbefristet. Der Basissatz beträgt 340 Euro im Monat (204 Euro für Personen zwischen 16 und 17 Jahren; 268 Euro für Menschen zwischen 18 und 24 Jahren); 523 Euro für ein Paar. Für ältere Erwerbslose gibt es keine besonderen Bestimmungen.

Die Beitrittsländer (1.Mai 2004)

Estland: Die Regierung legt einheitlich die Höhe des Arbeitslosengelds fest, das maximal 6 Monate gezahlt wird.

Ungarn: Arbeitslosengeld wird ein Jahr lang an Personen gezahlt, die vor ihrer Kündigung in die Kasse eingezahlt haben. Es beträgt in den ersten 6 Monaten 75% des Referenzlohns und sinkt danach auf 60%.

Lettland:
Diejenigen, die in den letzten 12 Monaten mindestens 9 Monate hindurch Beiträge gezahlt haben, erhalten 9 Monate lang ein Arbeitslosengeld.
Es beträgt 70% vom Mindestlohn (135 Euro).

Litauen:
6 Monate hindurch wird ein Arbeitslosengeld in Höhe zwischen 39 und 72 Euro gezahlt, je nach Dauer der vorherigen Beitragszahlung.

Polen:
Anrecht auf Arbeitslosengeld hat, wer in den vergangenen 18 Monaten mindestens 12 Monate lang gearbeitet und Beiträge an den Arbeitsfonds gezahlt hat. Die Leistung wird zwischen 6 und 18 Monate lang, je nach Höhe der Arbeitslosenquote, gezahlt. Die Höhe der Leistung hängt von der Dauer der vorherigen Erwerbstätigkeit ab, mindestens aber 81 Euro.

Slowakei:
Wer erwerbstätig war und Beiträge gezahlt hat, bekommt ein Arbeitslosengeld. Seine Dauer schwankt zwischen 6 und 12 Monaten, je nach Dauer der Beitragszahlung. Die Höhe beträgt 60% des Lohns der 6 vorangegangenen Monate, danach 50%.

Slowenien:
In den 12 Monaten vor der Kündigugn muss man mindestens 9 Monate gearbeitet haben, um Anrecht auf Arbeitslosengeld zu haben. Dieses wird zwischen 3 und 24 Monate lang gezahlt, je nach Dauer der Beitagszahlung. Die Höhe beträgt 80% des garantierten Mindestlohns.

Tschechische Republik:
Wer in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate lang gearbeitet hat, erhält 6 Monate lang Arbeitslosengeld. Es beträgt in den ersten 3 Monaten 60% des letzten Nettolohns, danach 50%.

weitere Quellen:
www.sozialismus.de
http://europa.eu.int/comm/eurostat/